Im Versicherungsrecht sind wir sowohl beratend als auch vertretend anwaltlich tätig.
Unter Versicherungsrecht versteht man im Allgemeinen das Recht der vertraglichen Beziehungen zwischen Versicherer (Versicherungsgesellschaft) und Versicherungsnehmer (Kunde).
Meist geht es dabei darum, ob oder in welchem Umfang eine Versicherung vertraglich zur Leistung verpflichtet ist oder nicht. Das kann zum Beispiel bei der Kfz-Versicherung, aber auch allen anderen privaten Versicherungen wie der Lebensversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Rechtsschutzversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch der privaten Krankenversicherung oder privaten Rentenversicherung der Fall sein.
Auch ist Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit die Klärung, ob überhaupt Versicherungsschutz vorliegt, ob also ein wirksamer Versicherungsvertrag zustande gekommen ist oder noch besteht.
Im Recht der privaten Versicherungen sind alle Anwälte unserer Kanzlei tätig, insbesondere Herr Rechtsanwalt Wieg.
Im Bereich der Kfz-Versicherungen (Kaskoversicherung, Haftpflicht) sind insbesondere unsere Ansprechpartner im Verkehrsrecht zuständig.