Selbstverständlich befassen wir uns auch mit dem klassischen Inkasso, also dem Forderungseinzug für Unternehmen und Privatleute. Wir erwirken vollstreckbare Titel (Urteile, Vollstreckungsbescheide, Vergleiche) und betreiben aus diesen, falls nötig, auch die Zwangsvollstreckung.
Natürlich gehört es andererseits auch zu unserer Tätigkeit, die Verteidigung gegen zu Unrecht geltend gemachte Ansprüche und Rechte wahrzunehmen und z.B. durch eine Vollstreckungsabwehrklage eine Zwangsvollstreckung abzuwenden.
Alle Berufsträger der Kanzlei befassen sich mit dieser Thematik. Die jeweilige Zuständigkeit richtet sich nach dem konkreten Fall und natürlich nicht zuletzt auch dem Wunsch der Mandantschaft.